Terms and conditions
Beitrittserklärung und Ausbildungsvertrag
Mit meiner Online Registrierung inkl. Upload des SAFV Lizenzantrags und der SAFV Doping-Unterstellungserklärung trete ich dem AFC Gladiators beider Basel als Aktivmitglied bei.
Leistungen Gladiators beider Basel
- Ausbildung Nachwuchsspieler gemäss Ausbildungskonzept der Gladiators beider Basel
Leistungen Nachwuchsspieler (bzw. gesetzl. Vertreter bei Minderjährigen)
a) Vereinsmitgliedschaft
Der Nachwuchsspieler resp. der gesetzliche Vertreter des Nachwuchsspielers (bei Nachwuchsspielern unter 18 Jahren) wird Aktivmitglied (mit einer Stimme an der Generalversammlung) des American Football Clubs Gladiators beider Basel. Der Nachwuchsspieler unterwirft sich den Satzungen und den Ordnungen der Gladiators beider Basel und des nationalen Verbandes SAFV.
Er verpflichtet sich, den jährlichen Mitgliederbeitrag gemäss dem aktuellen ‚Reglement Mitgliederbeiträge' zu entrichten (nebst einer allfälligen Transferentschädigung gemäss Ziff. b unten).
Der Mitgliederbeitrag ist jeweils jährlich bis zum 15. März zu entrichten.
b) Transferentschädigung
Wenn ein Nachwuchsspieler oder sein gesetzlicher Vertreter innerhalb von 24 Kalendermonaten nach Austritt einen Vertrag mit einem neuen American Football Verein eingeht, haben die Gladiators beider Basel das Recht, vom aufnehmenden Verein eine Transferentschädigung für die geleistete Ausbildung zu verlangen.
Die Höhe der Transferentschädigung ist von den Gladiators beider Basel bei Austritt festzulegen und richtet sich nach dem Alter und der Ausbildungsstufe des jeweiligen Nachwuchsspielers (Berechnung gemäss untenstehender Aufstellung) und wird kumuliert für jede Saison geschuldet, in der der Nachwuchsspieler am Training teilnahm:
CHF 300.-- [Juniors U16 und U19]
CHF 300.-- [Erstes Jahr bei der Herrenmannschaft]
CHF 500.-- [zusätzlich und einmalig, wenn der Spieler in einer Nationalmannschaft war]
Nicht vollständig absolvierte Saisons werden pro rata in Rechnung gestellt. Die Summe der Transferentschädigung reduziert sich ab dem zweiten Spieljahr bei der Herrenmannschaft pro Jahr um CHF 300.--. Die Transferentschädigung ist jeweils innert 30 Tagen nach dem Transfer des Nachwuchsspielers zu entrichten.
Die Gladiators beider Basel können die Freigabe des Nachwuchsspielers für 24 Kalendermonate verweigern, wenn
- keine Einigung über die Höhe der Transferentschädigung zwischen den Gladiators beider Basel und aufnehmendem Verein erzielt wird, und/oder
- keine Transferentschädigung innerhalb der obengenannten Frist an die Gladiators beider Basel erfolgt (kann auch durch einen Dritten, z.B. den gesetzl. Vertreter erfolgen); und/oder
- der Nachwuchsspieler nicht alle seine Verpflichtungen gegenüber den Gladiators beider Basel erfüllt hat
c) Ausrüstungsmaterial
Helm und Schulterschutz werden vom Verein an Junioren und Herren im 1. Jahr der Mitgliedschaft ausgeliehen. Beim Erlöschen der Mitgliedschaft (bzw. bei Herren im 2. Jahr der Mitgliedschaft) sind Helm und Schulterschutz in einwandfreiem Zustand zurückzugeben, ansonsten wird der jeweils geltende Einkaufspreis pro Materialgegenstand in Rechnung gestellt. Die derzeitige Preise sind für einen Helm 300 CHF und für einen Schulterschutz 250 CHF.
Das Kleinmaterial (Hose, Unterhose, Gürtel, Schoner) muss für 150 CHF erworben werden und ist sofort zahlbar.
Austritt
Ein Austritt kann gemäss den Vereinsstatuten jeweils auf Ende des Geschäftsjahres per 31. Januar erfolgen und muss mit einmonatiger Kündigungsfrist spätestens am 31. Dezember dem Vorstand der Gladiators beider Basel schriftlich vorliegen (E-Mail mit Empfangsbestätigung genügt). Im Falle eines Austritts ohne Transfer innerhalb der folgenden 24 Kalendermonate zu einem neuen Verein ist keine Transferentschädigung geschuldet.
Schlussbestimmungen
Die Gladiators beider Basel haften grundsätzlich nicht für Unfälle, Sachschäden und Haftpflichtansprüche, die durch den Spieler entstehen. Der Spieler hat für einen entsprechenden Versicherungsschutz selbst zu sorgen.
Bei den Gladiators beider Basel ist jeglicher Konsum von Drogen untersagt.
Der sich online registrierende Spieler und bei Minderjährigen der gesetzliche Vertreter erklären sich mit obigen Bestimmungen einverstanden.
Print
Statutes
Statuten des Vereins Gladiators, American Football Club beider Basel
1. Name und Sitz
Unter dem Namen "Gladiators, American Football Club beider Basel" besteht ein Verein im Sinne von Art. 60 ff. des ZGB, mit Sitz in Pratteln und Basel.
2. Vereinszweck
Der Verein bezweckt die Pflege und Förderung des American Football Sportes. Der Verein hat kein kommerzielles Ziel und ist politisch, wie auch konfessionell neutral.
3. Mitgliedschaft
Der Verein besteht aus folgenden Mitgliedern:
a) Junioren
b) Herren
c) Schiedsrichter
d) Cheerleaders
e) Passive
f) Ehrenmitglieder
g) Flag
Eintrittsgesuche sind an den Vorstand zu richten. Minderjährige haben zudem die Einwilligung des Inhabers der elterlichen Sorge beizubringen. Der Vorstand entscheidet provisorisch über die Aufnahme des Gesuchstellers. Über die definitive Aufnahme entscheidet die nächste Generalversammlung.
Der Austritt eines Mitgliedes ist dem Vorstand schriftlich mitzuteilen. Austretende sind verpflichtet, noch den Vereinsbeitrag des laufenden Jahres zu bezahlen. Austritte sind jeweils auf Ende des Geschäftsjahres per 31. Januar möglich und müssen mit einmonatiger Kündigungsfrist spätestens am 31. Dezember dem Vorstand schriftlich vorliegen.
Der Vorstand ist berechtigt, Mitglieder beim Vorliegen schwerwiegender Gründe zu suspendieren.
Über den Ausschluss entscheidet die nächste Generalversammlung mit Zweidrittelmehrheit der anwesenden Stimmberechtigten.
4. Vereinsorgane
Die Organe des Vereins sind:
a) Die Generalversammlung (GV)
b) Der Vorstand
c) Die Revisoren
Die Generalversammlung ist das oberste Organ des Vereins und hat mindestens einmal pro Jahr stattzufinden. Sie ist vom Präsidenten, unter Angabe der Traktanden, mindestens 14 Tage vorher einzuberufen.
Wenn dringliche Geschäfte es erfordern, ist der Vorstand berechtigt, eine ausserordentliche Generalversammlung einzuberufen. Sie muss auch einberufen werden, wenn mindestens ein Fünftel der stimmberechtigten Mitglieder es schriftlich, unter Angabe der Traktanden verlangen.
Jede GV ist beschlussfähig. Bei Wahlen und Abstimmungen entscheidet das absolute Mehr der abgegebenen Stimmen. Der Präsident stimmt mit und hat den Stichentscheid bei Stimmengleichheit. Alle Wahlen und Abstimmungen werden offen durchgeführt, es sei denn mindestens 5 Mitglieder verlangen eine geheime Abstimmung.
Die Geschäfte der Generalversammlung sind:
a) Änderung der Vereinsstatuten
b) Wahl des Präsidenten, des Vorstandes, der Revisoren
c) Mutationen
d) Abnahme der Jahresrechnung und Genehmigung des Budgets
e) Festsetzung der Mitgliederbeiträge in Form eines Reglements
f) Statutenrevisionen
g) Auflösung des Vereins
Jedes Mitglied kann Anträge zur Traktandenliste stellen. Sie sind schriftlich 10 Tage vor der GV beim Präsidenten einzureichen.
Für Mitglieder der Kategorien Junioren, Herren und Cheerleader ist die Teilnahme an der GV obligatorisch. Bei unentschuldigtem Fernbleiben wird eine Busse von 100 CHF erhoben.
Der Vorstand besteht aus dem Präsidenten und den von der GV gewählten, stimmberechtigten 4 bis 8 Vorstandsmitgliedern. Die Vorstandsmitglieder und der Präsident werden für 1 Jahr gewählt und sind wieder wählbar. Der Vorstand konstituiert sich selbst.
Er wird gebildet aus:
a) Präsident d) Kassier
b) Vizepräsident e) den Beisitzern
c) Aktuar
Der Vorstand leitet den Verein und vertritt ihn nach innen und nach aussen.
Der Vorstand kann für die Bearbeitung bestimmter Geschäfte oder die Organisation bestimmter Vereinsanlässe Kommissionen ernennen. Diese Kommissionen ad hoc sind dem Vorstand gegenüber für ihre Geschäftsführung verantwortlich und haben sich strikte an dessen Weisungen zu halten.
Die verbindliche Unterschrift führen der Präsident oder der Vizepräsident, zusammen mit einem anderen Mitglied des Vorstandes gemeinsam. Für das Kassawesen werden die Unterschriftsberechtigten durch den Vorstand bestimmt.
Die Überprüfung der Kasse wird von 2 Rechnungsrevisoren durchgeführt, welche an der Generalversammlung gewählt werden. Ihre Amtsperiode beträgt ein Jahr. Die Revisoren prüfen die Rechnungsführung und unterbreiten der GV Bericht und Antrag. Die Jahresrechnung steht jedem Mitglied zur Einsichtnahme offen.
5. Finanzen
Die Mittel des Vereins bestehen aus:
a) Den Mitgliederbeiträgen
b) Einnahmen aus Sponsoring
c) Den Einnahmen aus den vom Verein organisierten Anlässen
d) Anderweitigen Beiträgen (Gönnerbeiträge, Subventionen etc.)
Jedes Mitglied des Vereins ist zur Zahlung des jährlichen Mitgliederbeitrages gemäss Reglement im Anhang der Statuten verpflichtet. Mitglieder, die ihren finanziellen Verpflichtungen gegenüber dem Verein nicht nachgekommen sind, sind an der GV nicht stimmberechtigt.
Das Spiel- und Geschäftsjahr dauert jeweils vom 1. Februar bis zum 31. Januar.
Für Verbindlichkeiten des Vereins haftet nur das Vereinsvermögen.
Persönliche Haftung des Präsidenten, des Vorstandes oder der Mitglieder ist ausgeschlossen.
6. Diverses
Die Auflösung des Vereins kann nur mit Zweidrittelmehrheit der Anwesenden, an einer eigens dazu einberufenen Generalversammlung beschlossen werden. Die Auflösungsversammlung beschliesst über die Verwendung eines allfälligen Vereinsvermögens.
Die Vereinsmitglieder üben Sport im Rahmen des Vereins auf eigenes Risiko aus. Es ist Sache des Mitglieds, für allfällige Unfall- und Haftpflichtversicherungen besorgt zu sein. Der Verein lehnt gegenüber seinen Mitgliedern jede Haftung ab. Vom Vorstand können infolge besonderer Umstände (Lehre, Schule, Studium etc.) reduzierte Beiträge festgesetzt werden. Die Ehrenmitglieder sind von der Beitragspflicht befreit.
Jegliche Einnahme von Stimulanzien (Doping) ist verboten. Der Verein behält sich vor, allfälligen Regress beim Verursacher zu fordern. Der Vorstand hat in diesem Fall das Recht, das betreffende Mitglied sofort aus dem Verein auszuschliessen. Allen Mitgliedern steht die gültige Dopingliste des Schweizerischen Landesverbandes für Sport (SLS) als massgebliche Richtlinie zur Verfügung.
Die vorliegenden Statuten treten am 29. Januar 2014 gemäss Beschluss der Generalversammlung gleichen Datums in Kraft.
Der Klarheit halber wird vorliegend ausschliesslich die männliche Form verwendet. Selbstverständlich betreffen die Regelungen dieser Statuten beide Geschlechter.
Bärbel Wood, Präsidentin
Anhang zu den Statuten: American Football Club Gladiators beider Basel
(Statuten vom 20.11.2000 und nachfolgende Änderungen)
Reglement Mitgliederbeiträge (Stand 27.01.2016)
Gemäss GV-Beschluss verpflichten sich die Mitglieder des Vereins
AFC Gladiators beider Basel folgende Jahresbeiträge zu entrichten:
| Kategorie | Stimmrecht | Jahresbeitrag (inkl. Lizenzgebühr) |
|---|---|---|
| Flag | nein | 100.00 CHF |
| Junioren (U16) | ja | 600.00 CHF |
| Junioren (U19) | ja | 600.00 CHF |
| Herren | ja | 700.00 CHF |
| Cheerleaders | ja | 150.00 CHF |
| Passive | ja | 100.00 CHF (Mindestbeitrag) |
| Gönner | nein | 30.00 CHF (Mindestbeitrag) |
| Ehrenmitglieder | ja | frei |
| Schiedsrichter | ja | frei |
Print